Unsere Leistungen für Unternehmen

Beratung
Das Leistungsspektrum reicht über die Gestaltung ( z.B. Rechtsformwahl nebst Umstrukturierungen) und reinen anlassbezogenen Steuerberatungen hin zu betriebswirtschaftlichem Beratungen aller Art.

Rechnungslegung
Neben der klassischen Buchführung und Jahresabschlusserstellung (auch mit Plausibilitätsbeurteilungen) bieten wir Ihnen für Ihre Buchhaltung auch eine unkomplizierte Online-Lösung. Keine unnötige Zeit für Kopien, Suchen von Belegen und Vorsortieren mehr vergeuden - das können wir Ihnen auf Basis von DATEV Unternehmen Online anbieten. Wir beraten Sie hierzu gern - nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder informieren Sie sich direkt über folgenden Link: Informationen auf der Webseite der DATEV eG, Nürnberg

Rechnungslegung

Dieses Geschäftsfeld umfasst die Bereiche Finanz-, Lohn- und Gehalts- sowie Anlagenbuchhaltung, die wir auch unmittelbar in Ihrem Unternehmen fertigen können. Wir erstellen Jahresabschlüsse für alle Rechtsformen unter Berücksichtigung der einschlägigen steuerrechtlichen, wie auch der gesellschafts- und handelsrechtlichen Vorgaben. In Hinblick auf Offenlegungsverpflichtungen und Ratingaspekte legen wir in Absprache mit Ihnen besonderes Augenmerk auf die Bilanzpolitik.

Finanz-, Lohn- und Gehalts- sowie Anlagenbuchführung
Wir übernehmen Ihre Finanz- und/oder Lohn- sowie Gehaltsbuchhaltung.
Der Umfang richtet sich nach Ihren Wünschen und reicht von der kompletten Erfassung und Kontierung der eingereichten Belege über die Erfassung vorbereiteter Buchungslisten bis hin zur Unterstützung Ihrer eigenen "Im Haus"-Buchhaltung. Die Buchhaltungen bearbeiten wir auf Basis der DATEV-Software. Lösungen mit der DATEV-Software sind auch in Ihrem Unternehmen möglich. Es besteht die Möglichkeit, Kontoauszugsdaten oder aber digitale Belege unmittelbar per Datenfernübertragung von der Bank oder aus dem Rechenzentrum in unsere und Ihre Buchhaltung zu transferieren.

Als Ergebnis der Finanzbuchhaltung erhalten Sie die Umsatzsteuervoranmeldungen sowie betriebswirtschaftliche Auswertungen. Auf Wunsch erhalten Sie darüber hinaus eine Offene-Posten-Liste Ihrer Debitoren und Kreditoren. Auch eine Kostenstellenrechnung ist möglich. Der Umfang kann individuell angepasst werden.

Die Lohnbuchhaltung liefert Ihnen die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen, die Lohnsteueranmeldungen sowie alle notwendigen Beitragsmeldungen an die Sozialversicherungsträger. Selbstverständlich werden alle Meldungen an die Finanzämter und Sozialversicherungsträger beleglos/ elektronisch übermittelt. Ihre Anlagenbuchhaltung können wir ebenfalls übernehmen.

Sofern aufgrund der Daten Ihrer Buchhaltung Handlungsbedarf erkennbar wird (z. B. Anpassung der Steuervorauszahlungen), werden wir Sie hierauf hinweisen.

Jahresabschlusses bzw. der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung einschließlich der notwendigen Steuererklärungen
Wir erstellen die Abschlüsse anhand der von uns geführten wie auch anhand der von Ihnen vorgelegten Buchhaltung, auf Wunsch auch in Ihrem Hause. Bei Handelsgesellschaften berücksichtigen wir selbstverständlich sowohl die zwingenden handelsrechtlichen als auch steuerrechtlichen Vorgaben. Bilanzpolitische Spielräume auf Basis des geltenden Rechtes werden mit Ihnen erörtert und gegebenenfalls im Abschluss mit ihren steuerlichen Folgen umgesetzt.

Soweit aufgrund der Größe erforderlich (siehe unsere Hinweise unter Wirtschaftsprüfung), können wir Sie ebenfalls im Rahmen der Aufstellung des Lageberichts unterstützen.

Im Rahmen dieser Dienstleistung unterscheiden wir zwischen der Deklarations-, Gestaltungs- und Abwehrberatung.

Deklarationsberatung
Im Rahmen der Deklarationsberatung erstellen wir in Ihrem Auftrag alle erforderlichen Steuererklärungen und berechnen im Vorfeld die hieraus resultierenden steuerlichen Belastungen.

Gestaltungsberatung
Die Gestaltungsberatung besitzt große Berührungspunkte zur betriebswirtschaftlichen Beratung und umfasst beispielsweise Existenzgründungen, Rechtsformwahl, Unternehmensumwandlungen, Betriebsaufspaltung, Nachfolgeplanungen, Liquidationen etc. Aber auch die Gestaltung privater Lebensbereiche, wie z. B. die vorweggenommene Erbfolge und Optimierung letztwilliger Verfügungen gehört zwingend dazu, da beispielsweise eine im Testament geregelte Unternehmensnachfolge nur funktioniert, wenn der Gesellschaftsvertrag dies auch zulässt.

Abwehrberatung
Die Abwehrberatung setzt ein, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten mit der Finanzverwaltung kommt. Wir verstehen uns hier nicht als verlängerter Arm der Finanzverwaltung, pflegen aber einen sachlichen Umgang. Der Erfolg gibt uns hierbei Recht. Bevor der Finanzamtsprüfer ins Haus kommt, wird untersucht, ob die Prüfungsanordnung rechtmäßig ist. Die Prüfung wird mit Ihnen gemeinsam vorbereitet (mögliche Prüfungsschwerpunkte, Schwachstellenanalyse, Strategie).

Seit dem 1. Januar 2002 besteht für die Finanzamtsprüfer ein Zugriffsrecht auf die EDV. Soweit das Rechnungswesen über DATEV geführt wird, besteht die Möglichkeit, von dort eine Archiv-CD zu erhalten, die auf der Prüfer-Software IDEA lauffähig ist. Auf diese Weise wird die Einsicht in das Rechnungswesen auf den Prüfungszeitraum beschränkt.

Wir versuchen, möglichst alle aufgeworfenen Problembereiche bereits im Rahmen der Prüfung zu klären. Wird endgültig keine Einigung erzielt, beschreiten wir nach Abwägung der Erfolgsaussichten mit Ihrem Einvernehmen den außergerichtlichen als auch den gerichtlichen Rechtsweg, bis zum Bundesfinanzhof.
Wir können hier nur einige Bereiche aus dem weiten Spektrum der betriebswirtschaftlichen Beratung aufzählen, mit denen wir uns bereits beschäftigt haben. Hierzu gehören unter anderem folgende Bereiche:

• Existenzgründung, -aufbau und -festigung
• Rechtsformwahl
• Aufbau und Führung des Rechnungswesens
• Kosten-, Investitions- und Rentabilitätsrechnung
• Finanzierung, Kreditverhandlungen
• betriebswirtschaftliche Auswertungen
• Schwachstellenanalyse
• Interne Revision, Controlling
• Hilfestellung in Krisensituationen (Insolvenz, Sanierung)
• Unternehmenskauf, -verkauf
• Unternehmensnachfolge, -umwandlung

Wir erstellen Sachverständigengutachten als gerichtlich bestellte Gutachter und bei anderen Auseinandersetzungen.
Obwohl die Wirtschaftsprüfung häufig nur als Last empfunden wird, liefert sie durch die intensive Beschäftigung mit den internen Kontrollsystemen und Geschäftsprozessen doch häufig Anstöße für Verbesserungsprozesse. Unsere RTH Hannover Wirtschaftsprüfungsgesellschaft befasst sich mit gesetzlichen und freiwilligen Jahresabschlussprüfungen, Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerver­ordnung, Prüfung von Gesellschaften der öffentlichen Hand, z.B. nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz, und Qualitätskontrollen

Durchführung von gesetzlichen Pflichtprüfungen (§ 316 HGB)
Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht von Kapitalgesellschaften und auch für Kapitalgesellschaften & Co., bei denen kein Vollhafter eine natürliche Person ist, sind durch einen Abschlussprüfer zu prüfen, soweit diese nachfolgende Größenordnungen (zwei Merkmale an zwei aufeinander folgenden Jahren) überschreiten.

Bilanzsumme Umsatz Mitarbeiter
6,0 Mio. 12,0 Mio 50
20,0 Mio. 40,0 Mio. 250

Soweit bei gesetzlicher Prüfungspflicht keine Prüfung stattgefunden hat, ist der Jahresabschluss nichtig.

Durchführung von freiwilligen Prüfungen
Auf Wunsch der Eigentümer oder der Geschäftsleitung führenwir auch Prüfungen unabhängig von der Größe und der Gesellschaftsform durch, z. B. bei Fremdgeschäftsführung, Verdacht auf Unterschlagung etc. Daneben erhalten Unternehmen seitens der Kreditinstitute oder anderer Dritter Darlehen häufig nur unter der Bedingung, dass die Jahresabschlüsse nach den Regeln der Pflichtprüfung geprüft werden.

Durchführung von Prüfungen nach der Makler- und Bauträger-Verordnung
Gewerbetreibende, die nach § 34c Abs. 1 GewO der Erlaubnis der zuständigen Behörde bedürfen, unterliegen der Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehens- und Anlagenvermittler, Anlageberater, Bauträger und Baubetreuer (MaBV ~ Makler- und Bauträgerverordnung). Sie sind daher nach § 16 Abs. 1 MaBV verpflichtet, auf ihre Kosten die Einhaltung der sich aus den §§ 2 bis 14 MaBV ergebenden Verpflichtungen für jedes prüfen zu lassen.

Prüfung von Beteiligungsgesellschaften der öffentlichen Hand
Zu unserem Aufgabenspektrum zählt auch die Prüfung von Beteiligungsgesellschaften der öffentlichen Hand nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz, den Landeshaushaltsordnungen bzw. den Eigenbetriebsverordnungen.
Bei Bedarf können wir auf ein Netzwerk von Notaren und Rechtsanwälten verschiedenster Fachrichtungen zurückgreifen, mit denen wir partnerschaftlich zusammenarbeiten.

Kontakt

Veer & Brenner Partnerschaft mbB Steuerberatungsgesellschaft
Sitz Hannover

Karmarschstraße 40
30159 Hannover
Tel.: (05 11) 32 67 97/-98
Fax: (05 11) 32 67 99

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Veer & Brenner Partnerschaft mbB Steuerberatungsgesellschaft
Zweigniederlassung Magdeburg

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Fax: (03 91) 85 200 17

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